VERANSTALTUNG 4

VERANSTALTUNG 4

VON TESTAMENT
BIS VORSORGEVOLLMACHT
& PATIENTENVERFÜGUNG

Juristisches Hintergrundwissen
Katharina Kroll
(Rechtsanwältin & Notarin)

Alter, Krankheit, Unfall – und auf einmal kann man nicht mehr für sich selbst sorgen. Wer trifft dann notwendige Entscheidungen? Ist keine Vorsorge getroffen, sieht das Gesetz grundsätzlich die Bestellung eines Betreuers durch das Betreuungsgericht vor. Durch rechtzeitige Vorsorge können Sie eine Person Ihres Vertrauens bestimmen, die Sie in Ihren Angelegenheiten vertritt. Welche Voraussetzungen und Formerfordernisse es dabei zu beachten gilt und wie eine optimale Ausgestaltung der Vollmacht aussieht soll genauso erörtert werden, wie der Unterschied zwischen „Vorsorgevollmacht“ und „Patientenverfügung“. Darüber hinaus wird die Referentin auf die Nachfolgegestaltung eingehen: Wer
beerbt mich, wenn ich gar nichts regele? Ohne Testament tritt die gesetzliche Erbfolge des Bürgerlichen Gesetzbuches mit häufig unerwünschten Folgen ein. Eigene Vorstellungen des Erblassers im Hinblick auf seine Erben, die Absicherung des Ehepartners, den Ausschluss bestimmter Personen von der Erbfolge,
gesellschaftsvertragliche Regelungen und vieles mehr können hingegen in einem Testament berücksichtigt werden.

     


KATHARINA KROLL ist als Rechtsanwältin und Notarin seit vielen Jahren schwerpunktmäßig im Erbrecht tätig. Dazu gehören sowohl die individuelle Nachlassplanung zu Lebzeiten, die u.a. in die Errichtung von notarieller Vollmacht, Testament oder Übertragungsvertrag münden kann, als auch die Betreuung und Unterstützung nach dem Erbfall.